Rechtsprechung
LG Aachen, 04.10.2011 - 8 O 533/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung getroffenen Beschlüsse wegen unberechtigterVerwehrung der Herausgabe einer Gesellschafterliste an die Gesellschafter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 161 Abs. 3
Nichtigkeit der auf der Gesellschafterversammlung getroffenen Beschlüsse wegen unberechtigterVerwehrung der Herausgabe einer Gesellschafterliste an die Gesellschafter - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 04.10.2011 - 8 O 533/09
- OLG Köln, 12.06.2012 - 18 U 296/11
- OLG Köln, 02.08.2012 - 18 U 296/11
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.03.1988 - II ZR 135/87
Inhaltskontrolle der Beteiligung an einer Publikums-KG; Recht zur Übernahme …
Auszug aus LG Aachen, 04.10.2011 - 8 O 533/09
Hierbei ist es irrelevant, dass die Beklagte nicht unmittelbarer Vertragspartner der Kläger geworden ist, da, wenn eine Publikumskommanditgesellschaft so organisiert ist, dass sich die Anleger nur mittelbar über einen Treuhänder an ihr beteiligen können, das zusammengehörende Bündel von Gesellschaftsvertrag und Treuhandabrede genauso der Inhaltskontrolle nach § 242 BGB unterliegt, wie wenn eine unmittelbare Beteiligung der Anleger an der Publikumsgesellschaft ohne Zwischenschaltung des Treuhänders vorläge (vgl. hierzu ausführlich: BGH, Urt. v. 21.03.1988, Az.: II ZR 135/87).Grundsätzlich unterliegt der Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG der gerichtlichen Inhaltskontrolle nach § 242 BGB, da das wesentlichen Merkmal der Publikumsgesellschaft darin zu sehen ist, dass sie auf die Beteiligung einer unbestimmten Vielzahl erst noch zu werbender Gesellschafter angelegt ist, die sich nur kapitalistisch an ihr beteiligen und mehr oder weniger zufällig zusammengeführt werden (vgl. BGH, Urt. v. 21.03.1988, Az.: II ZR 135/87).
- BGH, 10.10.1983 - II ZR 213/82
Auszug aus LG Aachen, 04.10.2011 - 8 O 533/09
Insoweit muss die Möglichkeit, dass das Beschlussergebnis hätte beeinflusst werden können, nicht nur unwahrscheinlich sein, sondern bei vernünftiger Betrachtung ausgeschlossen sein (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1983, Az.: II ZR 213/82 m.w.N.). - OLG Köln, 21.02.2011 - 18 U 149/10
Anspruch der sich als Treugeber an einer Publikumsgesellschaft in Form einer …
Auszug aus LG Aachen, 04.10.2011 - 8 O 533/09
Durch Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 21.02.2011 (Az. 18 U 149/10) ist die Beklagte des hiesigen Verfahrens rechtskräftig verurteilt worden, an zwei Treugeber eine vollständige Liste sämtlicher Gesellschafter/Treugeber der Beklagten, eingetragen im Handelsregister des AG Düren zu HRA 1531, in elektronischer Form (EDV-Datei) oder in Papierform, die ausschließlich die Namen und Anschriften der Gesellschafter/Treugeber der Beklagten beinhaltet, herauszugeben. - OLG München, 29.10.2009 - 23 U 1622/09
Publikumsgesellschaft: Nichtigkeit eines Beschlusses wegen verweigerter Auskunft
Auszug aus LG Aachen, 04.10.2011 - 8 O 533/09
Die Verweigerung der begehrten Auskunft führt zu einer Beeinträchtigung des Meinungsbildungsprozesses, so dass ein Legitimationsdefizit vorliegt und die getroffenen Beschlüsse nichtig sind (vgl. OLG München, Urt. v. 29.10.2009, Az.: 23 U 1622/09).
- LG Darmstadt, 04.03.2024 - 18 O 34/21
Höchstpersönliche Stimmrechtsausübung in der OHG-Gesellschafterversammlung
Die durch B vereitelte Möglichkeit eines persönlichen Meinungsaustausches auf den Versammlungen kann bei vernünftiger Betrachtung jedes einzelne Beschlussergebnis beeinflusst haben (vgl. LG Aachen, Urteil vom 4.10.2011 - 8 O 533/09). - OLG Köln, 26.06.2014 - 2 Ws 189/14
Konkrete Berechnung eine Vermögensnachteils bei der Untreue
Der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat zwar mit Beschluss vom 02.08.2012 (18 U 296/11) die Berufungen gegen ein Urteil des Landgerichts Aachen vom 04.10.2011 (8 O 533/09) zurückgewiesen, in welchem festgestellt worden war, dass der Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.03.2010 zu TOP 3 (welcher die Zustimmung der Gesellschaftversammlung zur Verlängerung des Mietverzichts enthielt) nichtig ist. - OLG Köln, 12.06.2012 - 18 U 296/11
Informationsrechte eines Treugebers einer Publikums-KG
Der Senat beabsichtigt, die Berufungen der Parteien gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 04.10.2011 - 8 O 533/09 - nach § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen. - OLG Köln, 02.08.2012 - 18 U 296/11
Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer Publikums-KG
Die Berufungen beider Parteien gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 04.10.2011 - 8 O 533/09 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckung nach diesem Beschluss richtet.